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  • · Fachbeitrag · HOAI 2021

    Gutachten ermittelt angemessene Honorartafelwerte: So sieht die „echte HOAI 2021“ aus

    von Klaus D. Siemon, öbuv Sachverständiger für Leistungen und Honorare der Architekten, Vellmar

    | Seit dem 01.01.2021 gilt eine neue HOAI als Folge des EuGH-Urteils zur EU-Rechtswidrigkeit der Mindest- und Höchstsatzbestimmungen in der HOAI 2013. Diese neue HOAI hat eine Schwäche. Sie hat aus der HOAI 2013 die (veralteten) Honorartafelwerte übernommen. Diese sind viel zu niedrig. Das hat das „Siemon Gutachten zu angemessenen Honorartafelwerten in der HOAI 2021“ ergeben, das PBP Planungsbüro professionell und der Verband Beratender Ingenieure (VBI) beauftragt haben. Lernen Sie nachfolgend die Meilensteine des Gutachtens kennen. |

    Das Problem der HOAI 2021: Unveränderte Tafelwerte

    Die HOAI in der Fassung von 2021 ist kein verbindliches Preisrecht mehr. Die Honorartafelwerte der HOAI in der Fassung 2021 sind gegenüber den Werten von 2013 aber unverändert geblieben. Damit haben die einschneidenden Veränderungen bei den wirtschaftlichen Rahmenbedingungen, die sich für die planenden Berufe in den letzten acht Jahren ergeben haben, in der HOAI 2021 keinen Niederschlag gefunden. Insbesondere gilt das für die

    • gestiegenen Bürokosten und