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Aufstockungsklage: 1. Experten-Bericht über EuGH-Verhandlung
| Wie an dieser Stelle schon berichtet, hat am 03.05. beim EuGH die mündliche Verhandlung in dem Verfahren mit dem Rs. C-261/20 stattgefunden. Inhalt: Kann man sich auch nach der Mindestsatz-Entscheidung des EuGH vom 04.07.2019 noch in den Mindestsatz der HOAI hineinklagen? Die Experten aus der Kanzlei Kapellmann & Partner waren anwesend und haben auf ihrer Website jetzt einen Bericht darüber veröffentlicht. |
Wichtig | Der Beitrag trägt den Titel „Sein oder Nichtsein ‒ Die Geltung der Mindesthonorare gemäß § 7 HOAI 2013 (wieder) vor dem EuGH“. Zentraler Inhalt: Sowohl die Niederlande (als Beteiligte) als auch die Kommission vertraten die Ansicht, dass die in § 7 HOAI 2013 geregelten Mindestsätze für das streitige Rechtsverhältnis nicht zur Anwendung gelangen können. Das Ingenieurbüro demgegenüber ging davon aus, dass § 7 HOAI 2013 so lange gelten müsse, wie die rechtswidrige Regelung nicht aufgehoben worden sei. Die Experten von Kapellmann & Partner prognostizieren angesichts des Anhörungsverlaufs, dass mehr dafür spricht, dass der EuGH von einer Unanwendbarkeit des § 7 HOAI 2013 ausgeht. Mehr wird man aber den Schlussanträgen des Generalanwalts entnehmen können, die für den 15.07.2021 angekündigt sind. Das EuGH-Urteil kann dann noch vor Jahresende folgen.
Weiterführender Hinweis
- Den Bericht finden Sie hier: www.iww.de/s4989