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  • · Fachbeitrag · HOAI

    BGH zur HOAI 2013: Mindestsätze bei Verträgen zwischen Privaten weiterhin anwendbar

    | Die Mindestsätze der HOAI 2013 können in einem laufenden Gerichtsverfahren zwischen Privatpersonen weiterhin als verbindliches Preisrecht Anwendung finden ‒ und Aufstockungsklagen Erfolg haben. Das hat der BGH jetzt entschieden und damit ein Urteil des EuGH übernommen. |

     

    BGH setzt drei Leitplanken

    Der BGH hat damit für innerdeutsche Honorarstreitfälle abschließend entschieden und folgende Leitplanken gesetzt (BGH, Urteil vom 02.06.2022, Az. VII ZR 174/19, Abruf-Nr. 229499):

     

    • Deutschland hat mit dem verbindlichen Preisrecht der HOAI 2013 zwar gegen die EU-Dienstleistungsrichtlinie verstoßen. Trotzdem kann sich ein Planer grundsätzlich auf eine bestehende nationale Rechtsvorschrift (hier: HOAI 2013) berufen, solange diese weiterhin im Land gültig und im Verhältnis der Parteien anwendbar ist.