· Fachbeitrag · HOAI
BGH zur HOAI 2013: Mindestsätze bei Verträgen zwischen Privaten weiterhin anwendbar
| Die Mindestsätze der HOAI 2013 können in einem laufenden Gerichtsverfahren zwischen Privatpersonen weiterhin als verbindliches Preisrecht Anwendung finden ‒ und Aufstockungsklagen Erfolg haben. Das hat der BGH jetzt entschieden und damit ein Urteil des EuGH übernommen. |
BGH setzt drei Leitplanken
Der BGH hat damit für innerdeutsche Honorarstreitfälle abschließend entschieden und folgende Leitplanken gesetzt (BGH, Urteil vom 02.06.2022, Az. VII ZR 174/19, Abruf-Nr. 229499):
- Deutschland hat mit dem verbindlichen Preisrecht der HOAI 2013 zwar gegen die EU-Dienstleistungsrichtlinie verstoßen. Trotzdem kann sich ein Planer grundsätzlich auf eine bestehende nationale Rechtsvorschrift (hier: HOAI 2013) berufen, solange diese weiterhin im Land gültig und im Verhältnis der Parteien anwendbar ist.
Möchten Sie diesen Fachbeitrag lesen?
Kostenloses PBP Probeabo
0,00 €*
- Zugriff auf die neuesten Fachbeiträge und das komplette Archiv
- Viele Arbeitshilfen, Checklisten und Sonderausgaben als Download
- Nach dem Test jederzeit zum Monatsende kündbar
* Danach ab 16,50 € / Monat
Tagespass
einmalig 12 €
- 24 Stunden Zugriff auf alle Inhalte
- Endet automatisch; keine Kündigung notwendig