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  • · Nachricht · HOAI

    Darf eine einmal erstellte Kostenberechnung geändert werden?

    | Ein PBP-Leser fragt: Kann ich eine einmal erstellte Kostenberechnung ändern und, wenn ja, wann und wie? |

     

    Antwort | Ja, wenn die Umstände dafür vorliegen. Zunächst ist festzuhalten, dass das System der HOAI davon ausgeht, dass eine Kostenberechnung bei (gegenüber der Entwurfsplanung) unveränderter Planung für alle weiteren Lph als rechnerische Honorargrundlage dient. Verzögerungen, und damit verbundene Kostenerhöhungen gegenüber der Kostenberechnung, regelt die HOAI nicht. Aber sie regelt in § 10 Abs. 2 HOAI, dass bei Planungsänderungen, die eine Wiederholung der Grundleistungen zur Folge haben, das Honorar für diese Grundleistungen verhältnisgerecht anzupassen ist. Fachtechnisch bedeutet das, dass ein entsprechendes Änderungshonorar anfällt, wenn eine vom Auftraggeber veranlasste Planungsänderung eine Änderung gegenüber dem bereits fertigen Entwurf darstellt. Werden dabei auch Leistungen aus der Lph 3 geändert (was oft der Fall ist), ist auch die Kostenberechnung verhältnisgerecht anzupassen. Typische Fälle sind, wenn

    • sich der räumliche Planungsumfang vergrößert (z. B. durch Vergrößerung der BGF-Flächen) oder