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  • · Nachricht · HOAI

    EuGH: Mindest- und Höchstsätze der HOAI sind EU-widrig

    | Die in der HOAI festgelegte Pflicht, Höchst- und Mindestsätze einzuhalten, ist EU-widrig. Das hat der EuGH heute (04.07.2019) entschieden und sich den Schlussanträgen des Generalanwalts angeschlossen. Damit können Sie sich als Planer nicht mehr auf die HOAI berufen, um gegen eine Unterschreitung der Mindestsätze gerichtlich vorzugehen. Und Sie müssen sich darauf einstellen, dass Auftraggeber künftig noch mehr Honorardumpingversuche unternehmen. PBP wird Sie dafür wappnen. |

     

    Der EuGH gesteht Deutschland zwar zu, hinreichend dargetan zu haben, dass die Erbringer von Planungsleistungen hier in einem Konkurrenzkampf stehen, der zu Billigangeboten und durch „adverse Selektion“ sogar zur Ausschaltung von Qualitätsleistungen anbietender Wirtschaftsteilnehmer führen könnte. Die Festsetzung von Mindestpreisen könnte dazu beizutragen, diese Gefahr zu begrenzen, indem verhindert wird, dass Leistungen zu Preisen angeboten werden, die langfristig nicht die Qualität dieser Leistungen gewährleisten können. Er bemängelt aber, dass Deutschland das Ziel, eine hohe Qualität der Planungsleistungen zu gewährleisten, nicht in kohärenter und systematischer Weise umgesetzt habe. Ein Grund dafür sei, dass die Erbringung von Planungsleistungen selbst in Deutschland nicht Personen vorbehalten sei, die eine reglementierte Tätigkeit ausübten. Damit gebe es keine Garantie, dass die Planungsleistungen von Dienstleistungserbringern erbracht werden, die ihre entsprechende fachliche Eignung nachgewiesen haben (EuGH, Urteil vom 04.07.2019, Rs. C-377/17, Abruf-Nr. 209725).

     

    FAZIT | Die EuGH-Entscheidung ist nicht das Ende der HOAI. Die meisten Regelungen bleiben von der Entscheidung unberührt, insbesondere die Leistungsbilder und die Regelungen zur Ermittlung des Honorars. Die Entscheidung führt aber definitiv dazu, dass Sie als Planer eine vertraglich vereinbarte Unterschreitung der Mindestsätze nicht mehr im Nachhinein heilen können, indem Sie vor Gericht den Mindestsatz einklagen. Und sie kann ‒ zweitens ‒ dazu führen, dass Auftraggeber ab sofort noch mehr als bisher versuchen, Honorare zu drücken. Dem müssen Sie sich stellen. PBP liefert Ihnen dazu ab der August-Ausgabe erfolgreiche Gegenstrategien. Auch das nächste PBP-Webinar am 19.09.2019 wird sich mit der EuGH-Entscheidung und den Folgen für Ihr Tagesgeschäft befassen. Die genaue Agenda des Vortrags von HOAI-Experte Klaus D. Siemon finden Sie in Kürze hier: iww.de/pbp/veranstaltungen/webinare.

     
    Quelle: ID 46007903