28.09.2023 · Nachricht · HOAI
HOAI 2013-Auftrag: Mit BGH auf fehlende Schriftform berufen und nach Mindestsätzen abrechnen
| Erweist sich eine Abrechnung nach den Mindestsätzen der HOAI ausnahmsweise als treuwidrig, liegen nicht zugleich die Voraussetzungen vor, unter denen der Architekt nach Treu und Glauben gehindert ist, sich auf das Fehlen einer schriftlichen und damit formwirksamen Vereinbarung bei Auftragserteilung (§ 7 Abs. 1 HOAI 2009/2013) zu berufen. Das hat der BGH klargestellt. Die Revision eines Architekten gegen eine Entscheidung des OLG Celle war damit erfolgreich. |
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