· Fachbeitrag · HOAI
KG Berlin: Mindestsatz kann auch in VgV-Verfahren nachträglich durchgesetzt werden
| Nach dem BGH hat auch das KG Berlin dem Thema „Mindestsatzdurchsetzung nach dem EuGH-Urteil von 04.07.2019“ neuen Schwung verliehen. Das Gericht hat einem Planer Recht gegeben, der sich nach einer VgV-Vergabe (mit Mindestsatzunterschreitung) bei einem öffentlichen Auftraggeber im Projektverlauf in den Mindestsatz hineinklagen wollte. |
Der aktuelle Fall vor dem KG Berlin
Im konkreten Fall hatte das Planungsbüro den Auftrag u. a. deshalb erhalten, weil sein Honorarangebot besonders günstig war (sprich unterhalb der Mindestsätze lag). Bis dahin entsprach alles den Vorschriften. Denn nach dem maßgeblichen Erlass des BMWI (vom 04.07.2019, Abruf-Nr. 209952) darf ein Bewerber bei einem VGV-Verfahren nicht allein deshalb ausgeschlossen werden, weil er unterhalb der Mindestsätze anbietet.
Hat er aber den Auftrag erhalten, hält ihn das nicht davon ab, den Mindestsatz einzuklagen. Das KG begründet seine ‒ noch nicht rechtskräftige ‒ Entscheidung wie folgt (KG Berlin, Urteil vom 12.05.2020, Az. 21 U 125/19, Abruf-Nr. 215740):
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