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  • · Fachbeitrag · HOAI

    Mehrfachprüfung von Rechnungen in der Lph 8: Wann ein Anspruch auf Zusatzvergütung besteht

    von Rechtsanwältin Gabriela Böhm, Fachanwältin für Bau- und Architektenrecht u. a., Partnerin c.r.p. law. partnerschaft mbb, Frankfurt a. M.

    | Architekten sehen sich in der Lph 8 häufig mit der Herausforderung konfrontiert, dass Rechnungen wegen fehlender Prüfbarkeit oder materieller Unrichtigkeit mehrfach geprüft werden müssen. Die Frage, ob hierfür ein Anspruch auf Zusatzvergütung besteht, ist ein zentraler Punkt, da die Rechnungsprüfung lt. HOAI als Grundleistung gilt. Dieser Beitrag beleuchtet die Rechtslage und klärt, wann ein Mehraufwand tatsächlich eine zusätzliche Vergütung rechtfertigen kann. |

    Umfang der Rechnungsprüfung als Grundleistung in der Lph 8

    Dass die Rechnungsprüfung eine Grundleistung ist, ist in § 34 Abs. 3 HOAI i. V. m. der Anlage 10.1 lit. g) geregelt.

     

    • Wortlaut Anlage 10.1 lit. g) HOAI: Grundleistungen Lph 8

    Rechnungsprüfung einschl. Prüfen der Aufmaße der bauausführenden Unternehmen