17.09.2024 · Nachricht · HOAI
Nicht alle Teilleistungen erbracht: Auch das OLG Schleswig spricht sich gegen Honorarkürzung aus
| Nach dem OLG Celle ist jetzt auch das OLG Schleswig der Meinung: Allein mit der Rüge, es seien nicht alle in § 34 HOAI aufgeführten Teilleistungen einer Lph erbracht worden, kann der Auftraggeber Ihr Honorar nicht wirksam mindern. Eine Minderung des Honorars könne insofern nur erfolgen, wenn ein selbstständiger Arbeitserfolg nicht erbracht worden sei. |
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