· Fachbeitrag · HOAI
Umbau und Modernisierung von Verkehrsanlagen: So rechnen Sie das leistungsgerechte Honorar ab
von Dipl.-Ing. Ulrich Welter , ö.b.u.v. Sachverständiger für Ingenieurhonorare nach HOAI, ingside®, Büsum
| Liegt bei dem konkreten Projekt ein Umbau, eine Modernisierung oder eine Instandsetzung nach HOAI vor? Diese Frage sorgt bei Anlagen im Straßenverkehr regelmäßig für Meinungsverschiedenheiten zwischen Auftraggeber und Planer. Lernen Sie deshalb nachfolgend die objektiven Beurteilungsmaßstäbe kennen, um mit Auftraggebern auf Augenhöhe zu diskutieren und im Zweifel einen Zuschlag auf Ihr Honorar durchzusetzen. |
Die maßgeblichen Regelungen in der HOAI
Damit Sie Auftraggeber überzeugen können, müssen Sie die Regelungen in der HOAI kennen und auf Ihren Fall anwenden können. Bei den in Frage stehenden Projekten sind das die §§ 2, 6, 12, 45 und 48 HOAI.
Der Umbau- bzw. Modernisierungszuschlag
Die relevanten Paragrafen sind hier § 6 Abs. 2 HOAI und § 48. Danach kann bei Umbauten und Modernisierungen ein Zuschlag auf das Honorar schriftlich vereinbart werden. Er soll die zusätzlichen Schwierigkeiten bei der Planung im Bestand ausgleichen. Die Vorschriften lauten:
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