· Fachbeitrag · Honorar
HOAI 2013: Die Siemon-Einzelbewertungstabellen für Ingenieurbauwerke und Tragwerksplanung
von Klaus D. Siemon, Dipl.-Ing. und Architekt, öbuv Sachverständiger für Leistungen und Honorare der Architekten, Kassel/Berlin
| Die HOAI als Preisrechtsverordnung enthält als kleinste rechnerische Einheit die jeweiligen Leistungsphasen in den Leistungsbildern. Wie schon in vorigen Fassungen gibt es auch in der HOAI 2013 eine Reihe von Konstellationen, in denen eine tiefer gehende Gliederung notwendig ist. Dann schlägt die Stunde der Einzelbewertungstabellen, die auch vom BGH anerkannt sind. Nachfolgend finden Sie die Tabellen für die Planbereiche Ingenieurbauwerke/Verkehrsanlagen und die Tragwerksplanung. |
Allgemeine Hinweise zur Anwendung der Bewertungstabellen
Allgemeine Hinweise zum Anwendungsbereich sowie Sinn und Zweck der Einzelbewertungstabellen haben Sie in der August-Ausgabe erhalten (PBP 8/2013, Seite 6 bis 10). Dort wurden auch die Einzelbewertungstabellen für den Planbereich der Objektplanung veröffentlicht.
Beachten Sie | In dieser Veröffentlichung hat sich in der Lph 6 ein Fehler eingeschlichen, der im Online-Bereich (pbp.iww.de) schon korrigiert worden ist. Im gedruckten Heft ist bei der Teilleistung b) Aufstellen von Leistungsbeschreibungen mit Leistungsverzeichnissen nach Leistungsbereichen ... ein Wert von 7,00-8,00 Prozent angegeben. Dieser Wert muss 8,00-9,00 Prozent lauten. Korrespondierend muss der richtige Wert in der Teilleistung d) Ermitteln der Kosten auf Grundlage vom Planer bepreister Leistungsverzeichnisse nicht 2,00 bis 3,00 Prozent lauten, sondern 1,00 bis 2,00 Prozent.
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