· Fachbeitrag · Honorarabrechnung
Beratung des Auftraggebers bei Bauprozessen: Leistung richtig organisieren und abrechnen
| In welchen Fällen müssen Sie Auftraggeber bei Bauprozessen kostenlos beraten bzw. wann können Sie für eine angefragte Beratung welches Honorar verlangen? Diese Fragen sind zuletzt des Öfteren an PBP herangetragen worden. Nachfolgend finden Sie die Antwort. |
Betrifft die Beratung vertraglich geschuldete Leistungen?
Zunächst ist zu klären, ob der Beratungsumfang überhaupt Vertragsleistungen betriff, die Ihr Planungsbüro im konkreten Fall geschuldet hat. Ist das der Fall, müssen Sie den Auftraggeber auch im Prozess noch „beistehen“, auch wenn Ihre eigentliche vertragliche Leistung schon lange abgeschlossen ist. In den meisten Planungsverträgen ist geregelt, dass der Planer die Grundleistungen nach HOAI schuldet. Das würde dann auch den Rahmen für die Beratung abstecken.
Wichtig | Häufig werden aber Beratungsleistungen gefordert, bei denen es um Rechtsfragen geht. Rechtsfragen sind nicht Gegenstand der Grundleistungen und sollten von Ihnen nur in absoluten Ausnahmefällen, nach Rücksprache mit Ihrem Anwalt, angeboten werden.
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