· Fachbeitrag · Honorarabrechnung
Die Honorarbewertungstabellen für das Fachgebiet Medizin- und Labortechnik (Teil 2)
| Anlagen, Einrichtungen und Ausstattungen im Bereich der Medizin- und Labortechnik werden weitestgehend von spezialisierten Büros geplant und überwacht. Dieser Planungsbereich wird zunehmend komplexer und beeinflusst die Objekt- und sonstige Fachplanung im Gesundheitswesen immer stärker. Eine Arbeitsgruppe aus Fachbüros hat für diesen Bereich jetzt konkrete Honorarbewertungstabellen entwickelt. Die Lph 1 bis 2 waren Gegenstand von PBP 6/2017 (Seite 4). Nachfolgend finden Sie die fachlich kommentierten Tabellen für die Lph 3 bis 9. |
Lph 3 Entwurfsplanung | Kommentar | Bewertung |
| Erstellen einer Einrichtungsliste mit Angabe der einzelnen Einrichtungsgegenstände, Mengen, Zuordnung zur DIN 276, Kostenträger und Beschaffungskosten mit Überprüfung auf Übernahmefähigkeit. | 6,00 |
Basierend auf der Entwurfsplanung des Architekten im Maßstab 1:100 werden die relevanten festeingebauten und raumbestimmenden medizintechnischen Geräte (Neu und/oder Bestand der KGR 474 und 612) eingezeichnet. Die Anordnung im Raum erfolgt unter Beachtung der medizintechnisch-relevanten Funktionsabläufe, der anwenderspezifischen Arbeitsweisen sowie der räumlichen Gegebenheiten im Rahmen von Anwenderabstimmungen. | ||
| Abstimmung der medizintechnischen Planung mit der an der Planung beteiligten Fachplanern. | in a) enthalten |
Abstimmung mit Nutzern und Bauherrnvertretern (bis zu drei Termine). | ||
| Festlegung der technischen Schnittstellen (Schnittstellenkatalog) bezüglich aller weiteren Anlagengruppen hinsichtlich Lieferung, Montage, Inbetriebnahme, Bereitstellung, Vormontage, Messprotokolle und Prüfungen, Übergabepunkte, etc. | 9,00 |
Fortschreiben und Detaillieren der Ergebnisse der Vorplanung mit Einarbeiten der Ergebnisse aus den Vorverhandlungen mit den Behörden. | ||
Erarbeitung eines raumweisen Anforderungskatalogs für die Aufstellung, die Versorgung und den Betrieb der baugebundenen und mobilen medizintechnischen Einrichtung als Grundlage für die Objektplanung. Basis für die Ausarbeitung ist die Abstimmung mit den entsprechenden Anwendern über die Arbeitsweisen und Gerätestandards. Dies erfordert Angaben zu
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Hinweise zu besonderen baulichen Maßnahmen, wie z. B. Strahlenschutz (keine Berechnung), Magnetfeldabschirmung (keine Berechnung), besondere statische Belastung. | ||
Basierend auf der Entwurfsplanung des Architekten im M 1:100 werden die raumbestimmenden medizintechnischen Geräte und Einrichtungen eingezeichnet. Die Anordnung im Raum erfolgt unter Beachtung der Funktionsabläufe, der anwenderspezifischen Arbeitsweisen sowie der räumlichen Gegebenheiten im Rahmen von Anwenderabstimmungen. | ||
| 0,25 | |
| Mitwirkung bei den Verhandlungen mit Behörden zur Genehmigungsfähigkeit. Dies sind bei der Medizintechnik z. B. die hygienischen Aspekte mit dem Gesundheitsamt, Genehmigungsbehörden und die Förderbehörde. | in a) enthalten |
| Ggf. geräteweise Kostenberechnung für die Kostengruppen nach DIN; Abstimmung der Einrichtung mit dem Auftraggeber. | 1,50 |
Mitwirkung bei der Aufstellung eines Terminplans mit zeitlichen Angaben zur Ausschreibung, Installation von Vormontagen (z. B. Tischsäulen, Deckenstative) und Fertigmontage, Abnahmen, Einweisungen, etc. in Abstimmung mit dem Rahmenterminplan. | ||
| in f) enthalten | |
| 0,25 | |
Besondere Leistungen
| ||
Summe Entwurfsplanung | 17,00 |
Lph 4 Genehmigungsplanung | Kommentar | Bewertung |
| Erarbeiten der Vorlagen für die nach öffentlich-rechtlichen Vorschriften erforderlichen Genehmigungen/Zustimmungen für die medizintechnische Planung, einschließlich der Anträge auf Ausnahmen/Befreiungen sowie noch notwendiger Verhandlungen mit den Behörden. Zusammenstellung der Ergebnisse der Entwurfsplanung für die behördlichen Einrichtungen (Bauantrag und Förderantrag). Beispiele sind Abstimmungen mit Hygienefachkräften, Genehmigungsbehörden, Gesundheitsämtern, Sicherheitsbeauftragten und zum Brandschutz. | 2,00 |
| in b) enthalten | |
Summe Genehmigungsplanung | 2,00 |
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