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  • · Fachbeitrag · Honorarabrechnung

    Die Honorarbewertungstabellen für das Fachgebiet Medizin- und Labortechnik (Teil 2)

    | Anlagen, Einrichtungen und Ausstattungen im Bereich der Medizin- und Labortechnik werden weitestgehend von spezialisierten Büros geplant und überwacht. Dieser Planungsbereich wird zunehmend komplexer und beeinflusst die Objekt- und sonstige Fachplanung im Gesundheitswesen immer stärker. Eine Arbeitsgruppe aus Fachbüros hat für diesen Bereich jetzt konkrete Honorarbewertungstabellen entwickelt. Die Lph 1 bis 2 waren Gegenstand von PBP 6/2017 (Seite 4). Nachfolgend finden Sie die fachlich kommentierten Tabellen für die Lph 3 bis 9. |

     

    Lph 3 Entwurfsplanung

    Kommentar

    Bewertung

    • a) Durcharbeiten des Planungskonzepts (stufenweise Erarbeitung einer Lösung) unter Berücksichtigung aller fachspezifischen Anforderungen sowie unter Beachtung der durch die Objektplanung integrierten Fachplanungen, bis zum vollständigen Entwurf

    Erstellen einer Einrichtungsliste mit Angabe der einzelnen Einrichtungsgegenstände, Mengen, Zuordnung zur DIN 276, Kostenträger und Beschaffungskosten mit Überprüfung auf Übernahmefähigkeit.

    6,00

    Basierend auf der Entwurfsplanung des Architekten im Maßstab 1:100 werden die relevanten festeingebauten und raumbestimmenden medizintechnischen Geräte (Neu und/oder Bestand der KGR 474 und 612) eingezeichnet.

    Die Anordnung im Raum erfolgt unter Beachtung der medizintechnisch-relevanten Funktionsabläufe, der anwenderspezifischen Arbeitsweisen sowie der räumlichen Gegebenheiten im Rahmen von Anwenderabstimmungen.

    • b) Festlegen aller Systeme und Anlagenteile

    Abstimmung der medizintechnischen Planung mit der an der Planung beteiligten Fachplanern.

    in a) enthalten

    Abstimmung mit Nutzern und Bauherrnvertretern (bis zu drei Termine).

    • c) Berechnen und Bemessen der technischen Anlagen und Anlagenteile, Abschätzen von jährlichen Bedarfswerten (z. B. Nutz-, End- und Primärenergiebedarf) und Betriebskosten; Abstimmen des Platzbedarfs für technische Anlagen und Anlagenteile; zeichnerische Darstellung des Entwurfs in einem mit dem Objektplaner abgestimmten Ausgabemaßstab mit Angabe maßbestimmender Dimensionen Fortschreiben und Detaillieren der Funktions- und Strangschemata der Anlagen Auflisten aller Anlagen mit technischen Daten und Angaben zum Beispiel für Energiebilanzierungen Anlagenbeschreibungen mit Angabe der Nutzungsbedingungen

    Festlegung der technischen Schnittstellen (Schnittstellenkatalog) bezüglich aller weiteren Anlagengruppen hinsichtlich Lieferung, Montage, Inbetriebnahme, Bereitstellung, Vormontage, Messprotokolle und Prüfungen, Übergabepunkte, etc.

    9,00

    Fortschreiben und Detaillieren der Ergebnisse der Vorplanung mit Einarbeiten der Ergebnisse aus den Vorverhandlungen mit den Behörden.

    Erarbeitung eines raumweisen Anforderungskatalogs für die Aufstellung, die Versorgung und den Betrieb der baugebundenen und mobilen medizintechnischen Einrichtung als Grundlage für die Objektplanung. Basis für die Ausarbeitung ist die Abstimmung mit den entsprechenden Anwendern über die Arbeitsweisen und Gerätestandards. Dies erfordert Angaben zu

    • Heizung, Lüftung und Klima, Sanitär, Stark- und Schwachstrom, Medizinische Gasversorgung, Hochbau
    • besonderen Raumanforderungen, wie z. B. Schallschutz, Verdunkelung, Türbreiten, Raumhöhen
    • hygienischen Raumanforderungen und
    • Sicherheitsanforderungen (Zutrittskontrolle).

    Hinweise zu besonderen baulichen Maßnahmen, wie z. B. Strahlenschutz (keine Berechnung), Magnetfeldabschirmung (keine Berechnung), besondere statische Belastung.

    Basierend auf der Entwurfsplanung des Architekten im M 1:100 werden die raumbestimmenden medizintechnischen Geräte und Einrichtungen eingezeichnet.

    Die Anordnung im Raum erfolgt unter Beachtung der Funktionsabläufe, der anwenderspezifischen Arbeitsweisen sowie der räumlichen Gegebenheiten im Rahmen von Anwenderabstimmungen.

    • d) Übergeben der Berechnungsergebnisse an andere Planungsbeteiligte ...

    0,25

    • e) Verhandlungen mit Behörden und mit anderen zu beteiligenden Stellen über die Genehmigungsfähigkeit

    Mitwirkung bei den Verhandlungen mit Behörden zur Genehmigungsfähigkeit. Dies sind bei der Medizintechnik z. B. die hygienischen Aspekte mit dem Gesundheitsamt, Genehmigungsbehörden und die Förderbehörde.

    in a) enthalten

    • f) Kostenberechnung nach DIN 276 (3. Ebene) und Terminplanung

    Ggf. geräteweise Kostenberechnung für die Kostengruppen nach DIN; Abstimmung der Einrichtung mit dem Auftraggeber.

    1,50

    Mitwirkung bei der Aufstellung eines Terminplans mit zeitlichen Angaben zur Ausschreibung, Installation von Vormontagen (z. B. Tischsäulen, Deckenstative) und Fertigmontage, Abnahmen, Einweisungen, etc. in Abstimmung mit dem Rahmenterminplan.

    • g) Kostenkontrolle durch Vergleich der Kostenberechnung mit der Kostenschätzung

    in f) enthalten

    • h) Zusammenfassen, Erläutern und Dokumentieren der Ergebnisse

    0,25

    Besondere Leistungen

    • Erarbeiten von besonderen Daten für die Planung Dritter (z. B. Beispiel für Stoffbilanzen, etc.
    • Detaillierte Betriebskostenberechnung für die ausgewählte Anlage
    • Detaillierter Wirtschaftlichkeitsnachweis
    • Berechnung von Lebenszykluskosten
    • Fortschreiben des technischen Teils des Raumbuches
    • Anfertigen von Ausschreibungszeichnungen bei Leistungsbeschreibung mit Leistungsprogramm
    • Mitwirken bei einer vertieften Kostenberechnung
    •  
    • Simulationen zur Prognose des Verhaltens von Gebäuden, Bauteilen, Räumen und Freiräumen
    • Erstellung eines Raumbuchs mit gerätetechnischen Erläuterungen und Hinweisen zu Installationsangaben, Schallschutz, Verdunkelung, hygienische Raumanforderungen, sicherheitstechnische Anforderungen (z. B. Zutrittskontrolle), Türbreiten etc, soweit nicht bereits in den Grundleistungen enthalten
    • Erstellung beispielhafter Wandansichten (teilweise Vorwegnahme Lph 5)
    • Vorwegnahme von weiterführenden Planungen für GU-Vergaben

    Summe Entwurfsplanung

    17,00

     

    Lph 4 Genehmigungsplanung

    Kommentar

    Bewertung

    • a) Erarbeiten und Zusammenstellen der Vorlagen und Nachweise für öffentlich-rechtliche Genehmigungen oder Zustimmungen einschließlich der Anträge auf Ausnahmen oder Befreiungen sowie Mitwirken bei Verhandlungen mit Behörden

    Erarbeiten der Vorlagen für die nach öffentlich-rechtlichen Vorschriften erforderlichen Genehmigungen/Zustimmungen für die medizintechnische Planung, einschließlich der Anträge auf Ausnahmen/Befreiungen sowie noch notwendiger Verhandlungen mit den Behörden. Zusammenstellung der Ergebnisse der Entwurfsplanung für die behördlichen Einrichtungen (Bauantrag und Förderantrag). Beispiele sind Abstimmungen mit Hygienefachkräften, Genehmigungsbehörden, Gesundheitsämtern, Sicherheitsbeauftragten und zum Brandschutz.

    2,00

    • b) Vervollständigen und Anpassen der Planungsunterlagen, Beschreibungen und Berechnungen

    in b) enthalten

    Summe Genehmigungsplanung

    2,00