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  • · Fachbeitrag · Honorarabrechnung

    Kontrolle der Schalpläne bei Beschleunigungen: Noch Grundleistung beim Objektplaner?

    | Dass Schal- und Bewehrungspläne sehr kurzfristig zu erstellen sind, ist mittlerweile eher Regel als Ausnahme. Grund: Die Frist zwischen Planung und Bauausführung soll so verkürzt werden. Bei solchen Beschleunigungsmaßnahmen ist die Kontrolle der Schalpläne oft aber keine HOAI-Grundleistung mehr. PBP erläutert, wann und warum das so ist. |

    Die Schalplan-Prüfung im normalen Planungsablauf

    Der normale - von der HOAI gespiegelte - Ablauf sieht so aus, dass Schalpläne erst dann zu erstellen sind, wenn die von der Objektplanung erstellten Ausführungspläne fertig und die Fachplanungsbeiträge (z. B. Schlitz- und Durchbruchpläne) erarbeitet sind. Schalpläne basieren also auf der fertigen Ausführungsplanung des Objektplaners und der Fachplaner. Sie sind - wenn nichts anderes vereinbart ist - erst dann in eigener Verantwortung des Tragwerksplaners zu erstellen, wenn alle erforderlichen Angaben (z. B. Aussparungen, Deckenöffnungen, vorgesehene Bohrungen) enthalten sind.

     

    PRAXISHINWEIS | Die Grundleistungen der Objektplanung sehen nicht vor, dass der Objektplaner prüft, ob die Schalpläne vollständig und richtig sind, und alle Angaben aus der Ausführungsplanung in der Objektplanung enthalten sind. Der Tragwerksplaner ist für die Richtigkeit seiner Schalpläne verantwortlich.