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  • 02.07.2019 · Nachricht · Honorarabrechnung

    Nebenkostenpauschale: „Zehn Prozent sind nicht unangemessen“

    | Ein Ansatz von zehn Prozent für Nebenkosten überschreitet den üblichen Rahmen nicht dermaßen, dass von einer unangemessenen Benachteiligung des Vertragspartners ausgegangen werden kann. Das hat das OLG München im Zuge einer Auseinandersetzung über das Honorar für eine Ersatzvornahme verlautbart. |