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  • · Fachbeitrag · Honorarabrechnung

    Zusatzhonorar bei verlängerter Bauzeit: So berechnen Sie Ihren Anspruch

    | Bauzeitverzögerungen sind derzeit eher schon die Regel denn Ausnahme. Ein Leser will deshalb wissen, wie er seinen Zusatzhonoraranspruch konkret für die Lph 8 berechnet. PBP leistet dem Folge. |

     

    Bauzeitverlängerung im Vertrag regeln

    Ein Zusatzhonorar können Sie nur berechnen, wenn Sie eine Anspruchsgrundlage haben. Die herzustellen, ist der erste Schritt. Da die HOAI keine Regelungen zu verzögerter Abwicklung enthält, müssen Sie im Planungsvertrag Vorsorge treffen. Die folgende Klausel kann helfen:

     

    Klausel / Zusatzhonorar bei Verlängerung der Lph 8

    Verlängert sich der aus § 0… ersichtliche Zeitraum der Objektüberwachung zzgl. eines Karenzzeitraums von (z. B. sechs) Monaten, erhält der Auftragnehmer ein zusätzliches Honorar, wenn und soweit die Verlängerung nicht vom Auftragnehmer selbst zu vertreten ist. Ein Abminderungsfaktor 0,70 würdigt, dass ca. 30 Prozent der Leistungen nicht ausgedehnt, sondern zeitlich nur versetzt erbracht werden. Das Zusatzhonorar berechnet sich wie folgt:

    Zusatzhonorar =

    urspr. Honorar für Lph 8 x Verlängerung (Mon.) soweit über [Mon.] hinausgehend x 0,70

    urspr. vereinbarte Dauer gem. § …. des Vertrags [Mon.]