· Fachbeitrag · Honorarberechnung
Fall aus der Praxis: Neue Teilvereinbarung gefährdet verzögerungsbedingtes Zusatzhonorar
| Das Thema „Zusatzhonorar bei verlängerter Planungs- oder Bauzeit“ hat Hochkonjunktur. Doch manchmal steckt der Teufel im Detail. Das lehrt ein Fall aus der Praxis, der zu Ungunsten des Planers ausgehen könnte. Erfahren Sie, worum es geht, um für vergleichbare Fälle gewappnet zu sein. |
Der Fall aus der Praxis
Die Parteien hatten einen Planungsvertrag abgeschlossen und dabei vereinbart, dass das in Rede stehende Objekt in einem Zug modernisiert wird. Dabei war als Geschäftsgrundlage im Vertrag auch ein Termin für die angestrebte Gesamtfertigstellung vereinbart, an dem sich der Planer kalkulatorisch orientiert hatte. Zwischentermine waren nicht vereinbart. Diese wollten die Parteien im Wege der Planungsvertiefung gesondert festlegen.
In der Vorplanung (Lph 2) stellte sich aber heraus, dass die Maßnahme nur in drei Bauabschnitten realisiert werden kann ‒ und damit auch wesentlich länger dauert. Planer und Bauherr verhandelten darüber und einigten sich schriftlich wie folgt:
Möchten Sie diesen Fachbeitrag lesen?
Kostenloses PBP Probeabo
0,00 €*
- Zugriff auf die neuesten Fachbeiträge und das komplette Archiv
- Viele Arbeitshilfen, Checklisten und Sonderausgaben als Download
- Nach dem Test jederzeit zum Monatsende kündbar
* Danach ab 16,50 € / Monat
Tagespass
einmalig 12 €
- 24 Stunden Zugriff auf alle Inhalte
- Endet automatisch; keine Kündigung notwendig