· Fachbeitrag · Honorarermittlung
Baugrubenverbauten: So rechnen Planer ihre Leistung richtig ab
von Dipl.-Ing. (TH) Matthias Voigt, ö.b.u.v. Honorarsachverständiger für Tragwerksplanung u. Thermische Bauphysik
| Zur Herstellung unterirdischer Bauwerke oder Bauwerksteile wie z. B. bei Untergeschossen ist eine Baugrube erforderlich. Diese kann mittels einer Böschung oder eines Baugrubenverbaus hergestellt werden. Doch gerade bei aufwändigen Baugrubenverbauten stellen sich sowohl für den Objekt- als auch für den Tragwerksplaner komplexe Fragen bezüglich der Honorarabrechnung. PBP klärt auf. |
Praxisfall: Wohn- und Bürogebäude mit Baugrubenverbau
In einer tiefen, grundwasserbelasteten Baugrube soll ein Wohn- und Bürogebäude platziert werden. Die Planung sieht den Bau von zwei Untergeschossen vor. Daher ist es notwendig, die Baugrube durch einen vorab hergestellten, wasserdichten Baugrubenverbau mittels einer mehrfach rückverankerten, überschnittenen Bohrpfahlwand zu schützen.
Der Verbau nimmt dabei sowohl im Zwischenbauzustand zum Schutz der Baugrube als auch später, wenn das Gebäude erstellt ist, keinerlei Lasten aus dem Gebäude auf. Er ist rein statisch gesehen völlig unabhängig vom Gebäude. Die Bohrpfahlwand kann nachträglich nicht entfernt werden. Die Rückverankerung ist ausschließlich temporär geplant und wird zu einem späteren Zeitpunkt ausfallen. Das heißt, die Kellerwand des Gebäudes ist sowohl auf Wasserdruck als auch auf Erddruck statisch nachzuweisen.
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