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  • 28.11.2017 · Nachricht · Honorargestaltung

    Abbruchgenehmigung für Baudenkmal: Ein Honorarvorschlag

    | Baudenkmäler sind gesetzlich geschützt. Ein Abbruch ist trotzdem möglich, wenn ein Abbruchantrag positiv beschieden worden ist. Dieser setzt voraus, dass das Baudenkmal weder wirtschaftlich nutzbar noch sinnvoll umgebaut werden und auch nicht verkauft werden kann. Wenn Sie für einen Auftraggeber einen solchen Genehmigungsantrag stellen, sollten Sie Ihren Honoraranspruch nicht an dessen Genehmigung knüpfen. Vereinbaren Sie stattdessen ein Zeithonorar. |