· Fachbeitrag · Honorargestaltung
Aktualisierung der Kostenberechnung oder -prognose: Erhöhen sich die anrechenbaren Kosten?
| Derzeit werden viele Planungsbüros gebeten, Kostenberechnungen zu aktualisieren. In der Praxis stellt sich dann die Frage, ob mit einer aktuellen Kostenprognose auch die anrechenbaren Kosten automatisch nach oben geändert werden. Die Antwort lautet: Es kommt darauf an. |
Zwei unterschiedliche honorarrechtliche Tatbestände
Erhalten Sie den zusätzlichen Auftrag, die ursprüngliche Kostenberechnung, die Sie in der Entwurfsplanung bereits aufgestellt haben, zu aktualisieren, müssen Sie mit Ihrem Auftraggeber zunächst klären, um welche Art aktualisierter Kostenermittlung es sich handelt:
- 1. Die aktualisierte Kostenberechnung gemäß DIN 276/2018, Ziff. 4.3.4 ist eine wiederholte Grundleistung. Entsprechend wird das Honorar auch abgerechnet. Die wiederholte / aktualisierte Kostenberechnung wird aber nach DIN 276 auf den Kostenstand zum Erstellungszeitpunkt erstellt. Es wäre mit dem Auftraggeber abzuklären, ob er das tatsächlich will.
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