· Fachbeitrag · Honorargestaltung
Auftrag geht nach Lph 3 an GU: So rechnen Sie Ihre Planungsleistungen optimal ab
| Sie kennen das Szenario aus Investorenprojekten: Sie werden nur mit den Planungsleistungen bis einschließlich Lph 3 beauftragt. Die Planungsvertiefungen und die Ausführung geht an einen GÜ bzw. GU. Sie fragen sich, ob Sie die anrechenbaren Kosten anpassen dürfen, wenn z. B. das annehmbarste GU-Angebot deutlich höher liegt als Ihre Kostenberechnung. |
HOAI-Systematik bietet zwei Möglichkeiten
Um die Frage zu beantworten, ist ein Blick in die Systematik der Honorarermittlung erforderlich. Danach haben Sie folgende Alternativen:
- 1. Sie ermitteln das Honorar für die Grundleistungen nach HOAI nach den anrechenbaren Kosten der Kostenberechnung zum Entwurf (Lph 3).
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