· Fachbeitrag · Honorargestaltung
BGH: So berechnet sich eine HOAI-Mindestsatzunterschreitung
| Eine Mindestsatzunterschreitung liegt vor, wenn das für die vertraglichen Leistungen insgesamt vereinbarte Honorar unterhalb des nach den Mindestsätzen der HOAI ermittelten Honorars liegt. Eine isolierte Prüfung, ob einzelne in der HOAI vorgesehene Abrechnungseinheiten unterhalb der Mindestsätze honoriert werden, ist unzulässig. Das hat der BGH soeben entschieden ( Urteil vom 9.2.2012, Az. VII ZR 31/11 ; Abruf-Nr. 120903 ). |
Weiterführender Hinweis
- In der Mai-Ausgabe erfahren Sie anhand eines Musterfalls, wie Sie eine Mindestsatzunterschreitung konkret ermitteln, um betroffene Rechnungen nachbessern zu können.
Quelle: Ausgabe 04 / 2012 | Seite 1 | ID 32596600