· Fachbeitrag · Honorargestaltung
Generalplanung: Warum Sie einen Generalplanerzuschlag brauchen und wie Sie ihn kalkulieren
von Rechtsanwalt Dr. Carl-Stephan Schweer und Rechtsanwalt Dr. Valentin Todorow, RAUE LLP, Berlin
| Die Generalplanung erlebt ein Nachfragehoch, dem es sich zu stellen gilt. Damit Sie solche Aufträge wirtschaftlich abwickeln können, müssen Sie unbedingt versuchen, im Generalplanervertrag ein „Generalplanerzuschlagshonorar“ zu vereinbaren. Denn Sie müssen als Generalplaner nicht nur eine Reihe von Pflichten übernehmen, die sonst der Auftraggeber hat, sondern tragen auch zusätzliche generalplanerspezifische Risiken. Diese Leistungen und Risiken müssen sorgfältig analysiert werden, damit Sie den Generalplanerzuschlag richtig kalkulieren und durchsetzen. |
Zuschlagsbestandteil 1: Auftraggeber-Leistungen
Als Generalplaner nehmen Sie dem Auftraggeber verschiedene Leistungen ab, die er selbst erbringen müsste, wenn er die Objektplanung und die jeweiligen Fachplanungen selbst und getrennt voneinander beauftragen würde. Diese Leistungen müssen Sie bewerten. Bewertungsmaßstab ist der Aufwand, der Ihnen als Generalplaner für die Leistungen entsteht. Diese Leistungen sind in der HOAI nicht geregelt. Sie können die Vergütung dafür frei vereinbaren. Beispiele dafür:
Management der Subplaner
Eine zentrale Aufgabe des Generalplaners ist das Management der Subplaner. Sie müssen eine komplette Übersicht über die benötigten Planungsleistungen anfertigen, Schnittstellen für die Aufteilung auf Subplaner definieren, Subplanerangebote einholen, miteinander vergleichen und die Subplanerverträge vorbereiten und aushandeln. Zum Subplaner-Management gehören auch die Abrechnung der Subplanerverträge, Rechnungsprüfung, Zahlungsverkehr. Auch gehört dazu, ggf. Sicherheiten nach § 648a BGB zu stellen, wenn Subplaner sie verlangen.
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