· Fachbeitrag · Honorargestaltung
Kabeltiefbau: Was ist das und wie sind relevante Planungsleistungen wo zu vergüten?
von Dipl.-Ing. Ulrich Welter, ö.b.u.v. Sachverständiger für Ingenieurhonorare nach HOAI, ingside®, Büsum
| Der „Kabeltiefbau“ ist komplex und sowohl „leistungstechnisch“ als auch honorarrechtlich nicht leicht zu fassen. PBP versucht, Licht ins Leistungs- und Honorardunkel zu bringen. |
Die Praxis: Ein babylonisches Sprachgewirr
Verkehrsanlagenbauherren und -planer (insbesondere die DB AG) nutzen häufig den Begriff „Kabeltiefbau“. Fragt man, was damit gemeint sei, erhält man vielfältigste Antworten. „Das sind die Erdarbeiten für die Verlegung von Kabeln“ oder „das sind die Leerrohrsysteme und Kabelkanäle“ oder auch Fundamente, Schächte, Sockel etc. für z. B. Haltestellenausrüstungen.
Bisweilen handelt es sich um ausgedehnte Anlagen, die sich z. B. entlang jeder Bahnstrecke über viele Kilometer erstrecken oder um komplexe Leerrohrnetze, die jede Ecke einer Straßenkreuzung zwecks Verkabelung einer dort befindlichen Lichtsignalanlage erreichen müssen.
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