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  • 01.08.2017 · Fachbeitrag · Honorargestaltung

    Kosten der Beleuchtung: Vereinbarung zwischen Objektplaner und Fachplaner Elektro

    | Kosten der Beleuchtung sind auch dann anrechenbar, wenn der Planer die Beleuchtung nicht plant oder deren Ausführung nicht überwacht (§ 33 HOAI). Da die Auswahl der Beleuchtung und deren Anordnung (mit dem Fachplaner Elektro) eine gestalterische Frage ist, die mit architektonischen Mitteln zu lösen ist, empfiehlt PBP im Rahmen der Vertragsverhandlungen eine eigenständige Mitwirkungs- und Honorarvereinbarung für die Planbereiche Gebäudeplanung und raumbildender Ausbau zu treffen. |