· Fachbeitrag · Honorargestaltung
Kostenberechnung: Bei großer Zeitverschiebung indexierbar?
| Sind anrechenbare Kosten aus einer Kostenberechnung noch angemessen, wenn zwischen dem Zeitpunkt der Kostenberechnung und der Baurealisierung eine Menge Zeit vergangen ist? Diese Frage beschäftigt viele Planer. PBP versucht sich an einer Antwort. |
Die HOAI 2013 regelt in § 4 Abs. 1, dass die „anrechenbaren Kosten Teil der Kosten für die Herstellung, den Umbau ... von Objekten sind. Diese Kosten sind auf der Grundlage ortsüblicher Kosten zu ermitteln“. Damit kann davon ausgegangen werden, dass die Kostenberechnung immer dann neu aufzustellen ist, wenn sie fachtechnisch überaltert ist. Ansonsten wären diese Kosten nicht ortsüblich und würden auch nicht die Herstellkosten nach § 4 Abs. 1 HOAI repräsentieren. Gegen die Aktualisierung der Kostenberechnung spricht, dass es Ziel des Verordnungsgebers war, Baukosten und Honorare zu entkoppeln. Die Kostenberechnung stellt deshalb naturgemäß den Kostenstand zum Zeitpunkt der Erstellung dar (DIN 276/08, Nr. 3.3.10). Das zeigt sich auch in der Anforderung, diese Kosten zum Zeitpunkt der Entwurfsplanung zu ermitteln. Last but not least ist auch zu berücksichtigen, dass die HOAI die anrechenbaren Kosten regelt - und nicht die finalen Baukosten.
FAZIT | Es ist nicht ersichtlich, dass zu der Frage eine einheitliche Rechtsauffassung existiert. Auch Rechtsprechung ist dazu noch nicht ergangen. Soll bei längeren Bauzeiten eine aktualisierte Kostenberechnung Grundlage Ihres Honorars sein, müssen Sie das deshalb mit dem Auftraggeber regeln und die überalterte Kostenberechnung gegen eine solche auswechseln, die ortsübliche (und aktuelle) Kosten enthält. |