· Fachbeitrag · Honorargestaltung
Kostenberechnung ist Momentaufnahme: Nur Besondere Leistung erlaubt Gesamtkostenprognose
| Baupreiserhöhungen, die nach der Kostenberechnung entstehen, führen in der Regel nicht dazu, dass sich die Kostenberechnung in der Lph 3 erhöht. Die anrechenbaren Kosten sind von der derzeit rasanten Kostenentwicklung entkoppelt. Das ist die eine ‒ für Auftraggeber erfreuliche ‒ Nachricht einer Entscheidung des OLG München. Die zweite ist für Auftraggeber weniger angenehm: Die Kostenberechnung ist keine Garantie für ihn, dass die Baumaßnahme am Ende genau den Betrag kosten wird. Das erfährt er nur, wenn er Sie mit Besonderen Leistungen der Kostenprognose beauftragt. |
OLG München bestätigt Aussagekraft der Kostenberechnung
Die Entscheidung des OLG München ist deshalb so wichtig, weil die Richter im Einvernehmen mit dem BGH Klartext zur Aussagekraft einer Kostenberechnung in der Lph 3 gesprochen haben (OLG München, Urteil vom 31.01.2017, Az. 27 U 3253/16 Bau, Abruf-Nr. 211663, rechtskräftig durch Zurückweisung der NZB, BGH, Beschluss vom 22.05.2019, Az. VII ZR 25/17):
- Baupreiserhöhungen, die nach der Kostenberechnung entstehen, führen nicht dazu, dass sich die für Ihr Honorar relevante Kostenberechnung in der Lph 3 erhöht. Die anrechenbaren Kosten sind von der Kostenentwicklung entkoppelt.
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