· Fachbeitrag · Honorargestaltung
Öffentlich geförderte Projekte: So gehen Sie mit unsachgemäßen Honorardeckelungen um
| Viele Baumaßnahmen (auch private Investitionen) werden mit öffentlichen Fördermitteln unterstützt. Für Sie als Planer sind diese Projekte oft nur leidlich attraktiv. Der Grund: Der Fördermittelgeber begrenzt Ihr Honorar (Nebenkosten ‒ Kostengruppe 700) auf einen bestimmten Prozentsatz der gesamten förderfähigen Kosten und legt hier oft einen viel zu niedrigen Prozentsatz fest. Versuchen Sie, ein leistungsgerechtes Honorar zu generieren. Legen Sie Ihrem Auftraggeber den folgenden Beitrag vor. Erläutern Sie ihm, warum eine prozentuale Deckelung keinem dienlich ist. |
Das Besondere an öffentlich geförderten Projekten
Viele Baumaßnahmen (auch private Investitionen) werden mit öffentlichen Fördermitteln unterstützt. Damit der Bauherr eine Förderung bekommt, muss er die Förderbedingungen erfüllen und später nachweisen, dass er das Projekt auch entsprechend dem Förderbescheid umgesetzt hat. Für Architekten und Ingenieure stellt sich bei solchen Projekten das Problem, dass die Nebenkosten (= Ihr Honorar) pauschal als ein bestimmter Prozentsatz der Gesamtkosten festgelegt werden.
Auszug aus Förderrichtlinie
Wie das konkret aussieht, zeigt folgender Auszug aus den Richtlinien zur Förderung städtebaulicher Erneuerungsmaßnahmen (Städtebauförderungsrichtlinien ‒ StBauFR) des Bayerischen Staatsministeriums des Innern, für Bau und Verkehr, Bekanntmachung vom 9. November 2015 (AllMBl. S. 471):
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