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  • · Fachbeitrag · Honorargestaltung

    Pauschalhonorar bei Industriebauten: Einfache Honorarvereinbarung nach Aufwand wirksam?

    | Bei Industriebaumaßnahmen mit engen Terminen werden häufig Pauschalhonorare vereinbart, die aus Grund- und Besonderen Leistungen bestehen. Dagegen ist prinzipiell nichts einzuwenden. Ärgerlich ist es, wenn sich Ihr Vertragspartner nicht mehr an die Vereinbarung gebunden fühlt und eine Abrechnung nach HOAI verlangt, weil das Kriterium „schriftlich bei Auftragserteilung“ nicht erfüllt ist. Dann haben Sie ein Problem, weil das Pauschalhonorar formal betrachtet eine Mischung aus preisrechtlich geregelten und nicht geregelten Leistungen umfasst. PBP zeigt Ihnen Lösungswege. |

    Ziele und Inhalte solcher Pauschalhonorarverträge

    Solche Industriebauten bzw. die dazu geschlossenen Planungsverträge sind dadurch gekennzeichnet, dass sie eben nicht nur die Grundleistungen sondern weitreichend andere Vertragsinhalte umfassen. Die Honorarkalkulation bzw. -vereinbarung läuft dann so, dass für einen bestimmten Zeitraum und ein festgelegtes Bauprogramm (Basis: vorherige Durchführbarkeitsstudie) eine bestimmte Personalkapazität und ein zugehöriges Honorar je Zeiteinheit angeboten und vereinbart wird.

     

    Ändert sich eine der vertraglichen Grundlagen (z. B. fachliche Inhalte oder Termine), ändern sich auch die Honorare (z. B. Mehrkosten aufgrund der längeren Bauzeit). Das System ist gut und transparent. Insbesondere enthält es klare Vergütungsregelungen für Veränderungen, die häufig vorkommen. Insofern sind Parallelen zu VOB/B-Verträgen erkennbar.