· Fachbeitrag · Honorargestaltung
Planungsänderungen bei der Technischen Ausrüstung: Architektenhonorar nicht vergessen
| Planungsänderungen im Leistungsbild Technische Ausrüstung (TA) können sich auch auf das Honorar der Objektplanung (z. B. Gebäude oder Ingenieurbauwerke) auswirken. PBP geht nachfolgend auf drei Konstellationen ein, in denen das oft übersehen wird. |
Szenario 1: TA-Änderung wirkt auf Objektplanung
Im ersten Szenario geht es um eine Planungsänderung bei der TA, die vom Auftraggeber beauftragt worden war, nachdem der Objektplaner die Entwurfsplanung erstellt hat.
Die Änderungen
Der Auftraggeber will ‒ nach entsprechender Beratung mit dem Fachplaner TA ‒ mit der Planungsänderung erreichen, dass die Energieversorgungsanlagen optimiert werden. Dabei werden als Folge dieser Änderung bei der Objektplanung z. B. Schachtquerschnitte verändert, Wände verschoben oder die Größen von Technikzentralen angepasst. Die anrechenbaren Kosten bei der Kostengruppe 300 ändern sich trotz Wandverschiebungen ausnahmsweise nicht.
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