· Fachbeitrag · Honorargestaltung
Technische Ausrüstung als Zuarbeit der Objektplanung: Drei Honorarstreitfälle unter der Lupe
| „Bitte geben Sie mal eben die Angaben aus Ihrer Sphäre für Luftansaugbauwerke, Notüberläufe am Flachdach oder TGA-Trassen in Freianlagen an die Objektplaner weiter“. Solche Sätze dürften Ihnen, wenn Sie TGA-Planer sind, bekannt vorkommen. Und Sie haben einen bitteren Nachgeschmack. Weil in den Fällen nämlich oft unterstellt wird, das keine Planung erforderlich und damit auch kein Honorar fällig ist. Lernen Sie deshalb die fachtechnischen und honorarrechtlichen Argumente kennen, um solche Diskussionen für Sie zu einem guten Ende zu bringen. |
Die fachlichen Schnittstellen und Honorarfragen
Zwischen der Objektplanung und der Fachplanung Technische Ausrüstung gibt es fachtechnische Schnittstellenregelungen, die oft auch die Frage der Honorierung nach sich ziehen. In den drei oben genannten Fällen wird oft generalisierend unterstellt, dass kein Honorar anfällt, weil
- keine Planung erforderlich ist, bzw.
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