· Fachbeitrag · Honorargestaltung
Zeithonorar im Generalplanungsvertrag: Richtige Vereinbarung vermeidet späteren Ärger
| Dreh- und Angelpunkt des Zeithonorars ist neben der Anzahl der benötigten Arbeitsstunden die Höhe des Stundensatzes. Vor allem bei Generalplanungsaufträgen- und -verträgen gibt es hier doch einige Stolperfallen, die es vorausschauend zu umgehen gilt. PBP macht Sie mit den typischen Problemstellungen vertraut und nennt Ihnen die Lösungen. |
Problem Eins: Stunden sind nicht genug differenziert
In den Generalplanungsverträgen sind meistens die Stundensätze übergreifend für alle Arten von Leistungen geregelt. Mit anderen Worten: Die Gliederung der Stundensatzvereinbarung bezieht sich nur auf einzelne Berufsgruppen wie
- Geschäftsführer,
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