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  • · Fachbeitrag · Honorargestaltung

    Zeithonorar im Generalplanungsvertrag: Richtige Vereinbarung vermeidet späteren Ärger

    | Dreh- und Angelpunkt des Zeithonorars ist neben der Anzahl der benötigten Arbeitsstunden die Höhe des Stundensatzes. Vor allem bei Generalplanungsaufträgen- und -verträgen gibt es hier doch einige Stolperfallen, die es vorausschauend zu umgehen gilt. PBP macht Sie mit den typischen Problemstellungen vertraut und nennt Ihnen die Lösungen. |

    Problem Eins: Stunden sind nicht genug differenziert

    In den Generalplanungsverträgen sind meistens die Stundensätze übergreifend für alle Arten von Leistungen geregelt. Mit anderen Worten: Die Gliederung der Stundensatzvereinbarung bezieht sich nur auf einzelne Berufsgruppen wie

    • Geschäftsführer,