· Fachbeitrag · honorargestaltung
Zusatzhonorar bei Planungszeitverlängerung: So kann eine faire Vereinbarung aussehen
| Dass ein Zusatzhonorar wegen einer Bauzeitverlängerung durchsetzbar ist, ist durch die BGH-Rechtsprechung geklärt. Mit einer konkreten vertraglichen Vereinbarung sollte es auch möglich sein, ein Zusatzhonorar für eine verlängerte Planungszeit abzurechnen. PBP unterstützt Sie mit einer Musterformulierung. |
Der fachliche Hintergrund
Honoraransprüche wegen Bau- und Planungszeitverlängerungen sollten vertraglich geregelt werden. Ein Honoraranspruch setzt aber natürlich voraus, dass man im Vertrag auch etwas zum terminlichen Ablauf der Planung vereinbart hat. Kommt dieser Zeitplan durcheinander, sind „Behinderungsanzeige“ das Instrument der Wahl. Sie müssen gegenüber dem Auftraggeber unverzüglich und nachweisbar dokumentieren, dass und warum Sie an Ihrer Leistungserbringung gemäß Vertrag behindert sind.
Der Vertragsvorschlag
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