· Fachbeitrag · Honorarmanagement
Nachtrag zum eigenen Honorar (Teil 2): So schöpfen TGA-Planer das Potenzial korrekt aus
| Der Gesetzgeber hat mit dem BGB 2018 die rechtliche Position der Planer deutlich gestärkt. Seitdem liegt es allein an Ihnen, ein Nachtragsmanagement zu etablieren. Nehmen Sie die rechtlichen und fachlichen Hürden, steht einem Änderungs- oder Wiederholungshonorar nichts im Wege. Dazu ist es erforderlich, die Planung in kalkulatorisch abgrenzbare Arbeitsschritte zu gliedern. Die Arbeitsschritte im Leistungsbild Objektplanung Gebäude hat Ihnen PBP in der Mai-Ausgabe 2020 vorgestellt. Nachfolgend Iernen Sie die Schritte im Planbereich Technische Ausrüstung kennen. |
Arbeitsschritte für jedes Leistungsbild erforderlich
Um Planungsnachträge erfolgreich stellen zu können, brauchen Sie zwei Dinge: Sie müssen im Projektverlauf intern festlegen, in welche Arbeitsschritte Sie jede Grundleistung oder jede Lph gliedern. Und Sie müssen dem Auftraggeber dieses „Arbeitsschritt-Vorgehen“ kommunizieren und ihn um Entscheidungen bitten (siehe Musterschreiben aus Ausgabe 5/2020).
PRAXISTIPP | Mit dieser Vorgehensweise generieren Sie vier Vorteile.
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