· Fachbeitrag · Honorarrecht
Abrechnung der Lph 8: KG Berlin erleichtert Ihnen die Stellung von Abschlagsrechnungen
| Gute Nachrichten zur Abrechnung der Lph 8 kommen vom KG Berlin: Bei einer Abschlagsrechnung können Sie den abrechenbaren Leistungsstand dadurch ermitteln, dass Sie die am Bemessungsstichtag erbrachte Bauüberwachung zur vorgesehenen Gesamtdauer der Bauüberwachung ins Verhältnis setzten. PBP stellt Ihnen die Entscheidung vor und zeigt Ihnen, wie Sie damit zeitabhängige Teilleistungen (z. B. die Überwachung der Bauausführung) einfacher abrechnen. |
So läuft die Abrechnung bisher
Bislang ist es in der Praxis so, dass Sie den Leistungsstand in der Lph 8 anhand von Bauumsätzen (= ausgezahlte anteilige Rechnungen als Anteil der Gesamtauftragssummen) nachweisen. Diese Ermittlungsart hat zwei Nachteile: Sie ist aufwendig. Und die Auszahlungen an ausführende Firmen hinken dem tatsächlich geleisteten Bauüberwachungsaufwand um bis zu drei Monate hinterher.
Das liegt u. a. am Durchlauf der Rechnungen. Sie müssen zunächst vom Bauunternehmen prüfbar aufgestellt, dann vom Planer geprüft und anschließend vom Auftraggeber ausgezahlt werden. Dadurch ergab sich in der Vergangenheit ein rechnerisch nicht unwesentlich geringerer Leistungsstand bei der Bauüberwachung. Das alles ist jetzt nicht mehr notwendig.
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