· Fachbeitrag · Honorarrecht
Alte HOAI: Umbauzuschlag gehört zum Mindestsatz
| Bei Verträgen nach der Alten HOAI ist der Umbauzuschlag Bestandteil des Mindestsatzes bei Umbauten und Modernisierungen. Haben die Parteien bei einem im Übrigen an Mindestsätzen orientierten Honorar den Umbau- und Modernisierungszuschlag mit Null Prozent vereinbart, liegt nach Auffassung des KG Berlin folglich eine unzulässige Mindestsatzunterschreitung vor. |
PRAXISHINWEIS | Sollten Sie vergleichbare Vertragskonstellationen aus Alte-HOAI-Verträgen in Arbeit haben, lohnt sich ein Blick in die Urteilsbegründung, um sich am Projektende durch eine entsprechende Nachforderung doch noch das leistungsgerechte Honorar zu sichern (Urteil vom 13.1.2011, Az: 27 U 34/10; Abruf-Nr. 112463). |
Quelle: Ausgabe 08 / 2011 | Seite 1 | ID 28297000