· Fachbeitrag · Honorarrecht
Aufgepasst: Unklare Honorarvereinbarung führt im Streitfall nicht unbedingt zum Mindestsatz
| Existiert eine Honorarvereinbarung, fällt ‒ anders als im Nichtvereinbarungsfall ‒ nicht automatisch der Mindestsatz an. Diese Auffassung vertritt das LG München. Der Mindestsatz ist dann nicht die übliche Vergütung. |
Die drei Knackpunkte der Münchner Entscheidung
Die Entscheidung hat in dreierlei Hinsicht einschneidende Bedeutung für Sie (LG München I, Beschluss vom 24.09.2019, Az. 5 O 13187/19, Abruf-Nr. 212278):
- 1. Bei uneindeutiger schriftlicher Honorarvereinbarung mit anschließendem Streit ist es theoretisch möglich, dass ein Honorar unterhalb der Mindestsätze als übliche Vergütung zulässig ist.
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