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  • · Nachricht · Honorarrecht

    BGH: Baukostenvereinbarungsmodell ist unwirksam

    | Das Baukostenvereinbarungsmodell ist unwirksam. Diese Entscheidung hat der Bundesgerichtshof (BGH) für die Regelung in § 6 Absatz 2 HOAI 2009 getroffen ( Urteil vom 24.4.2014, Az. VII ZR 64/13 ). Die Entscheidung ist auf die HOAI 2013 - hier § 6 Abs. 3 - übertragbar. |

     

    Hintergrund | Im Baukostenvereinbarungsmodell können die Vertragsparteien schriftlich vereinbaren, dass sich das Honorar nicht auf der Grundlage der Kostenberechnung sondern auf Basis einvernehmlich festgelegter nachprüfbarer Baukosten ermittelt. Das Modell kann zum Zug kommen, wenn zum Zeitpunkt der Beauftragung noch keine Planungen als Voraussetzung für eine Kostenschätzung oder Kostenberechnung vorliegen.

     

    Für den BGH verstößt der Verordnungsgeber mit dieser Regelung gegen die in der gesetzlichen Ermächtigungsgrundlage in Art. 10 § 1 Abs. 2 Satz 1 MRVG und § 2 Abs. 2 Satz 1 MRVG in der Fassung des Gesetzes zur Änderung des Gesetzes zur Regelung von Ingenieur- und Architektenleistungen vom 12. November 1984 (BGBl. I S. 1337) enthaltene Vorgabe, Mindest- und Höchstsätze für Architekten- und Ingenieurleistungen in der Honorarordnung verbindlich festzulegen. Denn er gibt den Parteien die Möglichkeit, das Honorar auf der Grundlage einer einvernehmlichen Festlegung der Baukosten unterhalb der Mindestsätze oder oberhalb der Höchstsätze zu vereinbaren, ohne dass die Voraussetzungen vorliegen, unter denen eine Abweichung von diesen Sätzen zulässig ist.

     

    Wichtig | Eine ausführliche Analyse des Urteils lesen Sie in der Juni-Ausgabe von Planungsbüro professionell.

    Quelle: ID 42696728