· Fachbeitrag · Honorarrecht
BGH erleichtert Abrechnung gekündigter Verträge
| Gerichte müssen sich zunehmend mit der Abrechnung vorzeitig beendeter Verträge befassen. Für Planungsbüros hat das den Vorteil, dass man dadurch Handreichungen für die Honorarabrechnung in schwierigen Situationen erhält. Das gilt auch für eine Entscheidung des OLG Koblenz, die der BGH durch Zurückweisung der Nichtzulassungsbeschwerde bestätigt hat. |
Das Hauptproblem bei gekündigten Planungsverträgen
Vorzeitige Vertragsbeendigungen haben fast immer das Problem, dass sie nicht genau an dem Zeitpunkt erfolgen, in dem eine Leistungsphase fertiggestellt und die nachfolgende Leistungsphase noch unbearbeitet ist. Folge: Es müssen auch Leistungsphasen abgerechnet werden, die nur zum Teil erbracht worden sind. Das bereitete in der Praxis Schwierigkeiten.
Auch hier gilt nämlich das Grundprinzip, dass die bis zur Vertragsbeendigung nur teilweise erbrachten Leistungen einer Leistungsphase prüfbar anzusetzen sind. Wie macht man das aber, wenn doch die Leistungsphasen die rechnerisch kleinste Einheit von Honorartatbeständen in der HOAI bilden?
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