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  • 27.06.2024 · Nachricht · Honorarrecht

    Die Sicherheitsleistung nach § 650f BGB: Neue Rechtsprechung kennen und alle Register ziehen

    | Die Bauhandwerkersicherung in § 650f Abs. 1 S. 1 BGB ist ein Honorarsicherungsinstrument, das gegenüber schwierigen Auftraggebern und auch in unsicheren Zeiten wertvolle Dienste leistet. Dass sie endlich auch von den planenden Berufen entdeckt worden ist, zeigt u. a. die Tatsache, dass zuletzt relativ viele „Planerfälle“ vor Gericht gelandet sind. Anlass genug für PBP, Sie mit § 650f Abs. 1 S. 1 BGB und der Rechtsprechung vertraut zu machen. Den Beitrag finden Sie auf pbp.iww.de → Abruf-Nr. 49860439 . |