20.07.2017 · Nachricht · Honorarrecht
Energieberatung: Leistungen richtig vereinbaren und abrechnen
| Energieberater werden im Zuge ihrer Beratungsleistungen oft nach baufachlichen Lösungen gefragt und setzen diese dann auch um. Kann man nachkarten, wenn sich die vereinbarte Honorarpauschale als unauskömmlich erweist? Oder kann man überhaupt ein Honorar fordern, wenn man dieses bei Auftragserteilung nicht vereinbart hat? PBP liefert die Antwort. |
Möchten Sie diesen Fachbeitrag lesen?
Kostenloses PBP Probeabo
0,00 €*
- Zugriff auf die neuesten Fachbeiträge und das komplette Archiv
- Viele Arbeitshilfen, Checklisten und Sonderausgaben als Download
- Nach dem Test jederzeit zum Monatsende kündbar
* Danach ab 16,50 € Monat
Tagespass
einmalig 12 €
- 24 Stunden Zugriff auf alle Inhalte
- Endet automatisch; keine Kündigung notwendig