20.02.2025 · Fachbeitrag · Honorarrecht
Gekündigter Vertrag: Kann man Honorar für erbrachte und nicht erbrachte Leistung separat abrechnen bzw. einklagen?
| Die Abrechnung gekündigter Planungsverträge sind mittlerweile ein Dauerbrenner vor Gericht. Beim BGH ging es jetzt um die Frage, ob der gekündigte Planer das Honorar für erbrachte und das Honorar für die nicht erbrachte Leistung separat abrechnen bzw. einklagen kann. |
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