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  • · Nachricht · Honorarrecht

    Grundleistungen: Erbringung (möglichst) einfach nachweisen

    | Wer einen „HOAI-Vertrag“ unterschreibt, muss alle Grundleistungen erbringen. Der Auftraggeber kann das Honorar um Grundleistungen kürzen, die nicht erbracht worden sind. Diese Grundsätze hat das OLG Hamm bestätigt. |

     

    Auch wenn die Rechtsprechung hart ist: Vermeiden Sie jegliche Diskussionen um Honorarkürzungen, indem Sie

    • diese Grundleistungen schlicht und einfach erbringen und