· Nachricht · Honorarrecht
Grundleistungen: Erbringung (möglichst) einfach nachweisen
| Wer einen „HOAI-Vertrag“ unterschreibt, muss alle Grundleistungen erbringen. Der Auftraggeber kann das Honorar um Grundleistungen kürzen, die nicht erbracht worden sind. Diese Grundsätze hat das OLG Hamm bestätigt. |
Auch wenn die Rechtsprechung hart ist: Vermeiden Sie jegliche Diskussionen um Honorarkürzungen, indem Sie
- diese Grundleistungen schlicht und einfach erbringen und
Möchten Sie diesen Fachbeitrag lesen?
Kostenloses PBP Probeabo
0,00 €*
- Zugriff auf die neuesten Fachbeiträge und das komplette Archiv
- Viele Arbeitshilfen, Checklisten und Sonderausgaben als Download
- Nach dem Test jederzeit zum Monatsende kündbar
* Danach ab 16,50 € / Monat
Tagespass
einmalig 12 €
- 24 Stunden Zugriff auf alle Inhalte
- Endet automatisch; keine Kündigung notwendig