Praxiswissen auf den Punkt gebracht.
logo
  • Meine Produkte
    Bitte melden Sie sich an, um Ihre Produkte zu sehen.
Menu Menu
MyIww MyIww
  • · Fachbeitrag · Honorarrecht

    Honorarbewertungstabellen sind keine Kürzungstabellen

    | Die Diskussion zum Thema „Auftraggeber nutzen die auch vom Bundesgerichtshof anerkannten Bewertungstabellen unsachgemäß zum Honorardumping“ reißt nicht ab. |

     

    Aktuell haben uns Leser zum Beispiel berichtet, dass Auftraggeber fachlich völlig unangemessen Honorare kürzen wollen, indem sie trickreich aus den von-bis-Werten bei jedem Honorartatbestand nur den von-Wert bei der Honorarvereinbarung ansetzen. Das würde dazu führen, dass die v.H.-Sätze ganzer Leistungsphasen bei ungeschmälerter Leistung unter dem HOAI-Wert liegen würden. Im Ergebnis könnten damit Honorare vereinbart werden, die unter den Mindestsätzen liegen.

     

    PRAXISHINWEIS | Eine solche - in Hütchenspielermanier herbeigeführte - Unterschreitung des Mindestsatzes bei ungeschmälerten Honorartatbeständen ist nicht HOAI-konform und muss von Planungsbüros nicht hingenommen werden. Es handelt sich um einen klassischen Fall der unwirksamen Mindestsatzunterschreitung.

     
    Quelle: Ausgabe 07 / 2011 | Seite 2 | ID 27833220