· Fachbeitrag · Honorarrecht
Honorarbewertungstabellen sind keine Kürzungstabellen
| Die Diskussion zum Thema „Auftraggeber nutzen die auch vom Bundesgerichtshof anerkannten Bewertungstabellen unsachgemäß zum Honorardumping“ reißt nicht ab. |
Aktuell haben uns Leser zum Beispiel berichtet, dass Auftraggeber fachlich völlig unangemessen Honorare kürzen wollen, indem sie trickreich aus den von-bis-Werten bei jedem Honorartatbestand nur den von-Wert bei der Honorarvereinbarung ansetzen. Das würde dazu führen, dass die v.H.-Sätze ganzer Leistungsphasen bei ungeschmälerter Leistung unter dem HOAI-Wert liegen würden. Im Ergebnis könnten damit Honorare vereinbart werden, die unter den Mindestsätzen liegen.
PRAXISHINWEIS | Eine solche - in Hütchenspielermanier herbeigeführte - Unterschreitung des Mindestsatzes bei ungeschmälerten Honorartatbeständen ist nicht HOAI-konform und muss von Planungsbüros nicht hingenommen werden. Es handelt sich um einen klassischen Fall der unwirksamen Mindestsatzunterschreitung. |