· Fachbeitrag · Honorarrecht
Honorarrechnung: Prüffähigkeit muss jetzt innerhalb von 30 Tagen gerügt werden
| Bei Planungsverträgen, die nach dem 01.01.2018 geschlossen worden sind, müssen Auftraggeber schon innerhalb von 30 Tagen nach Zugang der Honorarrechnung rügen, dass Ihre Rechnung nicht prüfbar ist. Spätere Prüffähigkeitsrügen sind unwirksam. Das hat das OLG Celle klargestellt. |
Der honorarrechtliche Hintergrund
Für Sie ist die Prüffähigkeit Ihrer Rechnung von Bedeutung, weil
- die prüffähige Honorarrechnung für den erbrachten Leistungsstand auch fällig ist, und
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