· Fachbeitrag · Honorarrecht
Honorarzone falsch vereinbart: Honorarnachforderung wird schwieriger
| Im Zuge der Planungsvertiefung stellt sich nicht selten heraus, dass Sie das Objekt im Planungsvertrag in eine zu geringe Honorarzone eingruppiert haben. Bis dato war die nachträgliche Anpassung für Sie relativ einfach. Die aktuelle Rechtsprechung stellt Sie aber vor eine grundlegend neue Situation. Ziehen Sie daraus die richtigen Schlüsse. |
Nachträgliche Forderung endet beim Mindestsatz über alles
Die aktuelle Rechtsprechung knüpft die Forderung nach höherem Honorar daran, dass Sie dafür eine klare Rechtsgrundlage vorweisen können. Diese Rechtsgrundlage liegt dann vor, wenn
- die unangemessen niedrige Honorarzone beibehalten und
Möchten Sie diesen Fachbeitrag lesen?
Kostenloses PBP Probeabo
0,00 €*
- Zugriff auf die neuesten Fachbeiträge und das komplette Archiv
- Viele Arbeitshilfen, Checklisten und Sonderausgaben als Download
- Nach dem Test jederzeit zum Monatsende kündbar
* Danach ab 16,50 € / Monat
Tagespass
einmalig 12 €
- 24 Stunden Zugriff auf alle Inhalte
- Endet automatisch; keine Kündigung notwendig