· Fachbeitrag · Honorarrecht
KG Berlin: Die richtige Honorarzone ergibt sich erst während des Projektverlaufs
| Die objektiv richtige Honorarzone ergibt sich erst im Zuge der Planung. Sie sollte nicht bereits im Planungsvertrag festgelegt werden. Das hat das KG Berlin klargestellt und damit auch Tricksereien bei VgV-Ausschreibungen (= Vorgabe einer niedrigen Honorarzone) vorgebeugt. Lernen Sie die Entscheidung kennen und ziehen Sie daraus die richtigen Schlüsse. |
KG Berlin erkennt Dynamik von Bauvorhaben an
Die Berliner Richter haben im Leitsatz mit erfrischender Klarheit Folgendes festgestellt (KG, Berlin Urteil vom 19.06.2018, Az. 7 U 33/17, Abruf-Nr. 212301; rechtskräftig durch Zurücknahme der NZB, BGH, Beschluss vom 11.10.2018, Az. VII ZR 139/18):
Leitsatz spricht Bände
„Jedes Bauvorhaben ist ein dynamischer Vorgang mit ständigem Änderungspotenzial. Ein Bauvorhaben, das bei Beginn der Planung in eine bestimmte Honorarzone fällt, kann deshalb nach Abschluss des Objekts in eine andere Honorarzone einzuordnen sein. In einem solchen Fall entfaltet die Festlegung der Honorarzone keine Bindungswirkung.“
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