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  • 31.03.2020 · Nachricht · Honorarrecht

    OLG Dresden: HOAI gilt immer noch

    | Zwischen Vertragspartnern auf nationaler Ebene ist die HOAI nach wie vor anzuwenden. Denn die deutschen Gerichte sind zur richtlinienkonformen Auslegung der nationalen Norm verpflichtet. Bis zur Anpassung der HOAI nach Maßgabe der Entscheidung des EuGH gelten die Vorschriften der HOAI somit weiter. Diese Auffassung vertritt das OLG Dresden. |