20.02.2024 · Nachricht · Honorarrecht
OLG München: Schweigen des Auftraggebers auf Ihr Angebot ist keine Auftragserteilung
| Immer wieder gibt es Auseinandersetzungen, wenn Änderungsplanungen durchgeführt worden sind, ohne dass zuvor eine konkrete Vergütungsvereinbarung zustande gekommen war. Das OLG München hat jetzt klargestellt, dass es für Sie in solchen Fällen nicht reicht, wenn Ihr Auftraggeber zu Ihrem Honorarangebot schweigt. Die Beweislast für das Zustandekommen einer solchen Vereinbarung liegt nämlich bei Ihnen. Und in einem solchen Fall haben Sie den Beweis nicht angetreten. |
Möchten Sie diesen Fachbeitrag lesen?
Kostenloses PBP Probeabo
0,00 €*
- Zugriff auf die neuesten Fachbeiträge und das komplette Archiv
- Viele Arbeitshilfen, Checklisten und Sonderausgaben als Download
- Nach dem Test jederzeit zum Monatsende kündbar
* Danach ab 16,50 € Monat
Tagespass
einmalig 12 €
- 24 Stunden Zugriff auf alle Inhalte
- Endet automatisch; keine Kündigung notwendig