· Nachricht · Honorarrecht
Pauschalhonorar formunwirksam: Mindestsätze abrechenbar
| Erkennen Bauherr und Architekt nicht, dass die zwischen ihnen mündlich getroffene Pauschalhonorarvereinbarung formunwirksam ist, ist die Geltendmachung des restlichen Honoraranspruchs auf Basis der Mindestsätze der HOAI nicht treuwidrig. Das hat das OLG Frankfurt a. M. klargestellt . |
Die Entscheidung reiht sich ein in die planerfreundliche Rechtsprechung zur nachträglichen Durchsetzung des Mindestsatzes (OLG Frankfurt a. M., Beschluss vom 14.11.2018, Az. 13 U 258/17, Abruf-Nr. 206716). Damit man Sie an einer Mindestsatzunterschreitung „festhalten“ kann, müssen nämlich vier Voraussetzungen erfüllt sein:
- Sie als Planer haben treuwidrig und widersprüchlich gehandelt.
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